Gemäß DIN EN 61439, Abs. 6.1 muss der Hersteller der Schaltgerätekombination die Schaltgerätekombination mit einer Aufschrift versehen, die bei im Betrieb lesbar ist.
Folgende Angaben müssen dabei angegeben werden:
- Name des Herstellers der Schaltgerätekombination oder Warenzeichen
- Typenbezeichnung oder Kennnummer oder ein anderes Kennzeichen, aufgrund derer die notwendigen Informationen vom Hersteller der Schaltgerätekombination angefordert werden können
- Herstellungsdatum
- Angewandte Norm